Allgemeine Geschäftsbedingung 

Bausubstanz

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Gewährleistung an baufälligen Substanzen übernehmen wie z.B. loser Putz auf der Wand, Reste von alten Montagespuren oder Sonstiges jeglicher Art!

Ebenfalls übernehmen wir nicht die Haftung für Leitung jeglicher Art (wie z.B. Wasser und Stromleitungen), die in den Wänden, Decken oder in Böden liegen, dort wo montiert werden soll.

Dies ist nicht Teil des Angebotes!

Hier muss der Auftraggeber darauf hinweisen, dass dort Leitungen jeglicher Art liegen. Kommt es zu einem Schadenfall, haftet der Auftraggeber und muss es bauseits lösen.

Anschlüsse

Stromanschlüsse und die Wasseranschlüsse müssen durch andere Gewerke ausgeführt werden! Für das Abklemmen und wieder anschließen der Anschlüsse, ist die Klärung und der Ausführung bauseits zu Organisieren.

Farben / Formen / Lichtverhältnisse

Hier ist darauf hinzuweisen, dass durch alter des Materials es nicht gewährleistet werden kann, dass Farbe und Form, nicht Identisch sind, wie bei dem neuen Material.

Farben werden mit Farbmuster am Objekt vor Ort bestimmt, die der Auftraggeber entscheidet.

Wurde ein Muster oder ein Farbe vom Auftraggeber bestimmt, dass nicht der Norm entspricht (Beispiel RAL-Farben sind Norm Farben) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ebenfalls eine Abweichung entstehen kann vom Muster zum fertigen Produkt.

Eine Identische Herstellung ist technisch nicht möglich, sodass dies nicht Reklamiert werden kann. 

Durch den Blickwinkel / Lichtwinkel / Lichtbrechung können die bemusterten Farben anders wirken nach der Montage wie vor Auftragsvergabe besprochen und vom Auftraggeber entschieden.

Dies sind Physikalische Eigenschaften und können nicht von Auftraggeber reklamiert werden.

Optische Ausführung / Gestalterische Elemente 

Bei der optischen Gestaltung, wie zum Beispiel Farben und Formen, fällt die Entscheidung auf den Auftraggeber. Bei dieser Entscheidung, kann der Auftragnehmer nur unterstützten Hilfestellung / Empfehlung geben.

Die Entscheidung trifft der Auftraggeber. Sollte nach der Fertigstellung des Auftrages, es nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erfolgt sein, trägt das Risiko der Auftraggeber selbst. Der Auftragnehmer kann nicht in die Verantwortung gezogen werden. 

Visuelle Beurteilung

Sollten Kratzer und oder andere Beschädigungen an der Produktoberfläche erkannt werden, werden die nach den visuellen Bewertungsrichtlinien begutachtet. Nach diesen Bestimmungen kann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist, reklamiert werden.

Eine Subjektive Beurteilung ist nicht zulässig, es kann nur nach den anerkannten Regel der Technik Beurteilt werden!

Die Visuelle Beurteilung gilt nicht nur für Beschädigung, sondern auch für auch für Optische Mängel.

Führt es zu Unstimmigkeiten, wie z.B. bei Farben und Formen, sind die Subjektive Beurteilungen ebenfalls unzulässig. Hier gelten ebenfalls nur die anerkannten Regeln der Technik zur beurteilt.

Baufreiheit

Baufreiheit muss gegeben werden zum Abstellen des Materials und der Montage

Empfindliche Geräte müssen bauseits gesondert geschützt werden 

Im Bewegungsbereich / Arbeitsbereich / Laufwege sollten die Gegenstände weggestellt werden (Bilder, Deko etc.)

Angebot / Auftrag

Der Angebotspreis bleibt freibleibend bis zur Auftragsklarheit.

Der Lieferzeitpunkt ist unter Vorbehalt.

Bei Angebotsänderung ändert sich auch der Preis der bestehenden Positionen. Dies kommt zu Stande, durch die Gesamtkalkulation. Da die Betriebskosten neu umgelegt werden, auf die Positionen, die vorhanden sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Angebote und Aufträge dürfen nicht vom Auftraggeber ohne schriftliche Kenntnisnahme an die Tischlerei Foth abgeändert werden, sollte dieser Fall eintreten ist das Angebot/Auftrag nichtig!

Lieferzeit erst nach Auftragsklarheit möglich!

Die Angebotsfrist beträgt 2 Wochen.

Bei Auftragsklarheit bitten wir um eine Anzahlung von 50 % der Bruttoauftragssumme.

Für die Anzahlung erfolgt eine separate Rechnung mit einer Auftragsbestätigung.

Für die Tischlerei Foth besteht erst Handlungsbedarf bei Auftragsklarheit und bei einer separaten erstellten Auftragsbestätigung, die unterschrieben werden muss. 

Bestellmaße werden erst bei erteiltem Auftrag und Anzahlung in die Auftragsbestätigung eingetragen.
 

Dies ist eine Festpreisvereinbarung, auf Grundlage des Angebotes / Auftrages.

Nicht gelten Festpreisvereinbarung!

Die Festpreisvereinbarung gilt nicht für Mehraufwendungen die nicht zu diesem Vertrag gehören.

Unvorhersehbarkeiten: wie zum Beispiel Veränderung der Mengenangaben über 10%überschreiten, hier muss ein neuer Preis vereinbart werden!

Oder

Kommt es zu Bauverzögerungen, die bewirken, dass die Ausführung in einen Zeitraum fällt, in dem die bei der Kalkulation nicht vorhersehbaren Preisänderungen entstanden sind, kann der Unternehmer für diejenigen Mengen, die über 110 % hinaus gehen, den in der Zwischenzeit erhöhten Preis berechnen. 

Bei eine Veränderung der Umsatzsteuer (§ 29 UStG) während der Vertragslaufzeit wie zum Beispiel eine Steuererhöhung/ oder Steuersenkung wird dies an den Kunden weitergegeben.

Auftragsaufmaß 

Kommt es zum Auftrag, wird ein weiterer Termin zum Feinaufmaß avisiert.(vereinbart)

Dies ist wichtig, falls sich Maßänderung ergeben oder noch die letzten Wünsche vom Auftraggeber kommen. Es könnten auch mehre Termine stattfinden, je nach Umfang. 

Nach der Auftragsbestätigung dürfen keine Änderungen mehr an den Öffnungen vorgenommen werden, da sonst die Maße der Elemente nicht mehr passen könnten.

Tritt dieser Fall am Tag des Auftrages ein, ohne dass die Tischlerei Foth in Kenntnis gesetzt worden ist, um noch zu reagieren, wird keine Haftung mehr übernommen und der Auftraggeber verpflichtet sich dafür, die Komplette Auftragssumme zu bezahlen.

Je nach Zeitpunkt der Kenntnisnahme und bei Rücktritt des Auftraggebers ist der Auftraggeber verpflichtet, den entstanden Aufwand vom Auftragsvolumen zu bezahlen.

Änderungen 

Alle Änderungen vom Auftraggeber sind schriftlich mitzuteilen, mündliche Zusagen sind unwirksam.

(Ab der dritten Angebotsänderung wird eine Pauschale von 130,00 € netto pro erneutes Angebot erhoben! Dies ist vom Auftraggeber zu zahlen, wenn es nicht zum Auftrag kommt und ist fällig beim Verfall der Angebots Frist.)

Beschreibung Angebots.-/Auftragskontrolle 


Detaillierte Beschreibung steht im Anhang und ist Bestandteil des Auftrages bei unterschriebener Unterschrift!

Bitte prüfen Sie die Angaben genau und bei Fragen stehe ich gern jederzeit zur Verfügung.

Sobald der Auftrag unterschrieben ist, wird die Ware nach den Angaben geliefert und es sind keine Änderung mehr möglich!

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Auftragsklarheit, das bestellte Material, was im Auftrag enthalten ist, anzunehmen.

Es Ist keine Stornierung nach dem verfall der Widerrufsbelehrung möglich, da die Artikel Individuell auf den Auftraggeber abgestimmt sind.

Diese Klausel gilt auch bei Änderungen späterer Entscheidungen, durch den Auftraggeber, am Bauvorhaben. 

Siehe ebenfalls Punkt Rücktritt!

 

Ausnahme Fall, wenn Auftraggeber das Material selbst besorgt!

Der Auftraggeber beschafft die Bauelemente, hier haftet die Tischlerei-Foth nicht über die Beschaffenheiten der Elemente.

Die Elemente werden vor der Montage auf Schäden begutachtet, mit dem Auftraggeber!

Die Tischlerei - Foth haftet nicht für die Stückzahl der Elemente, z.B. sollten es zu wenig Elemente sein.

Die Tischlerei- Foth haftet nicht für die Größe der Elemente und auf die Passgenauigkeit. 

Da die weiteren Schritte, sich aus dem Kenntnisbereich für die Tischlerei-Foth entziehen. 

Hier ist zum Beispiel gemeint!

(Schreibfehler vom Auftraggeber oder der Lieferant hat falsche Maße eingetragen und dies wurde vom Auftraggeber auf der Auftragsbestätigung unterschrieben, so dass es zur Fehlbestellung kommt.)

Kann die Dienstleistung nicht fertiggestellt werden können, z.B. wegen Materialfehler bei den Elementen, keine Passgenauigkeit oder anderen Unvorhergesehene Ereignissen, so wird diese angebotene Dienstleistung mit Fahrzeit und der an gefallenden Lohnkosten abgerechnet.

Es werden keine Gewährleistungsansprüche an die Produkte die der Auftraggeber geliefert hat an die Tischlerei Foth getragen.

Sollte irgendwelche Mängel am Produkt vorhanden sein, muss der Auftraggeber bauseits diese Mängel beheben oder klären! 

Unsere Leistungen im Standard sind

·        das Aufmaß

·        die Angebotserstellung

·        die Lieferung

·        eine sorgsame De- und Montage

·        Laufwege mit Malervließ/ Decken schützen

·        Folie auslegen im Umkreis der Montage

·        die Baustelle besenrein verlassen

·        die fachliche Entsorgung

dies ist in den Preisen mit Inbegriffen!

Schriftform 

Mündliche Zusagen sind unwirksam, es gelten nur schriftliche Zusagen.

 Zahlungsbedingungen

Bei Schlussrechnung, ist die Bezahlung sofort fällig, ohne Abzüge.

Privatkunden

Nach §14b Abs. 1 UStG sind Sie verpflichtet, die Rechnung oder einen Zahlungsbeleg bis 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, aufzubewahren.

Gewerbekunde

Umsatzsteuerbefreiung für Bauleistung im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 laut USTG, auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger wird hingewiesen.

Rücktritt 

Bei Auftragsklarheit und unterzeichneter Unterschrift auf der Auftragsbestätigung,

Entscheidet der Auftraggeber sich anschließend nicht mehr für den Auftrag und tritt vom Auftrag zurück, so werden alle anfallenden Kosten, die entstanden sind, in Rechnung gestellt.

Dies gilt nicht nur für das Material, sondern auch für die Organisation.

Der Betrag kann nur soweit bestimmt werden, zu welchem Zeitpunkt der Rücktritt erfolgt ist. 

Unvorhersehbarkeiten, Mehraufwand, Zusatzleistungen 

Sollten Unvorhersehbarkeiten auftreten, die nicht erkannt wurden sind, oder entsteht ein Mehraufwand, so wird 65,00 € netto pro Std. berechnet. Dies gilt auch für spontane Zusatzleistungen des Auftraggebers in einem bestehenden Auftrag. Das entsprechende Material wird dann ebenfalls mit in die Endabrechnung eingepflegt.

Die Unvorhersehbarkeit, des Mehraufwands und die Zusatzleistungen werden in vollem Viertelstundentakt abgerechnet. 

Textform, Salvatorische Klausel

1. Erklärungen oder Anzeigen zu Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu 

ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser 

Textformklausel.

2. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind, soll 

hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Abschluss

Wir freuen uns auf Ihren Erhalt des Auftrages und sind sicher, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sein werden.

Bei Rückfragen stehen wir gern jederzeit für Sie zur Verfügung.

 

Mit freundlichen grüßen

Christian Foth

Tischlermeister


Mobil: 0178- 72 97 653

E-Mail: mail@tischlerei-foth.de

Homepage: www.tischlerei-foth.de

Facebook: Tischlerei Foth

Adresse: Friedenstraße 47, 25421 Pinneberg

 

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