Hinweise Möbelbau 

Bei der Befestigung der Einbauschränke ist es nicht zu verhindern, dass die Schrauben zur Befestigung an der Wand in den Innenräumen der Schränke zu sehen ist. 
Die Einbauschränke sind nur für die Zwecke erschaffen zum Einlagern von Haushaltsgenstände unter 30 Kilogramm oder Kleidung und darf nicht für andre Zwecke missbraucht werden. 
Mögliche Malerarbeiten nach der Montage der Einbauschrank an den Wänden könnten auftreten, dies ist Bauseits nachzuarbeiten und ist nicht Teil dieses Angebots. 
Bei breiten Einlegeböden kann es zu einer Durchbiegung kommen dies lässt sich nicht verhindern. 
Hier ist anzumerken, was für Materialien verwendet werden. 
Bei Auftragsvergabe sollte über die Auswahl des Material Detaillierter eingegangen werden und es kann dann zu einem Mehrpreis kommen.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf mögliche Leitungen in der Wand (Strom, Wasser) hinzuweisen, sollte die nicht der Fall sein und es kommt zu einem Schaden, haftet der Auftragnehmer nicht. 
Das Angebot wurde vom Kunden verstanden und Unterschrieben. 
Bei der Zeichnung können Theorie und Praxis abweichen. Bei Versiegelungsarbeiten könnte es zur Geruchsentwicklung kommen, die je nach Raumgröße und Dichtigkeit der Räume länger stehen bleiben können.
Diese Gerüche verschwinden nach einiger Zeit und sind dadurch kein Reklamation Anspruch. 
Leichte Kratzer an den Schrankoberflächen sind zulässig, wenn Sie nach den Visuellen Bestimmungsrichtlinien zulässig sind. 
Eine Regel besagt man soll das Objekt als Ganzes bewerten, so soll man 1,50 m Abstand halten und bei diffusem Licht das Objekt bewerten.

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